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HYPOTHEKAR- und IMMOBILIENKREDITGESETZ
Seit 21.03.2016 ist das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft.
Wichtige Information dazu finden Sie hier:
Konsumentenfragen.at
Den Gesetzestext finden Sie hier:
H I K r G
Weitere Bestimmungen zu Kredite an Konsumenten finden sich im Verbraucherkreditgesetz:
V K r G
FINANZRECHNER
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Gerne berate ich Sie zu obigen Themen und mache gemeinsam mit Ihnen die Kalkulation.
Immobilien
GEBÜHRENBEFREIUNG beim IMMOBILIENKAUF
Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf ab 1. April
Im Finanzausschuss des Parlaments wurde eine neue Gebührenbefreiung beschlossen, die vielen Menschen in Österreich ab April mehrere Tausend Euro an Ersparnis bringen soll.
Konkret werden Eintragungen ins Grundbuch beim Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro zukünftig gebührenfrei. Das betrifft die Pfandrechts- und Grundbucheintragungsgebühr. Für den Betrag ab 500.000 Euro bis zwei Millionen Euro gelten weiterhin die regulären Gebühren. Liegt der Kaufpreis bei über zwei Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung.
Derzeit liegt die Grundbucheintragungsgebühr bei 1,1 Prozent und die Pfandrechtseintragungsgebühr bei 1,2 der Bemessungsgrundlage. Das bedeutet, dass beim Erwerb von Wohneigentum zukünftig bis zu 11.500 Euro weniger an Gebühren zu bezahlen sind.
Diese Maßnahme gilt befristet für zwei Jahren und erst für jene Immobilienkäufe, die ab 01. April 2024 durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Grundbucheintragung muss zwischen 01. Juli 2024 und 30. Juni 2026 erfolgen.
BAUORDNUNG
Seit 21.04.2016 gibt es viele Neuigkeiten in der NÖ Bauordnung
GRUNDERWERBSTEUER
Seit 1.1.2016 gibt es wesentliche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, hier ein paar wichtige Punkte:
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Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft, Schenkung) ist künftig der "Grundstückswert" statt bisher 3-facher Einheitswert. Damit kommt die BMG dem tatsächlichen Verkehrswert der Liegenschaft nahe, die Ermittlung erfolgt nach dem "Pauschalwertmodell" oder durch Ableitung aus einem "Immobilienpreisspiegel" oder durch ein Schätzgutachten eines Immobiliensachverständigen. Landwirtschaftliche Grundstücke bleiben in der alten Regelung mit der Bemessungsgrundlage = Einheitswert.
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Der Steuersatz für unentgeltlichen Erwerb wurde ganz neu gestaltet:
0,5% für die ersten € 250.000,-
2,0% für die nächsten € 150.000,-
3,5% darüber -
Bei entgeltlichem Erwerb gilt unverändert der Steuersatz 3,5% bzw 2% innerhalb der Familie
Nähere Infos unter: Grunderwerbsteuer
IMMOBILIENERTRAGSTEUER
Die Immobilienertragssteuer wurde ab 1.1.2016 erhöht von 25% auf 30% des Gewinnes bei Veräußerung einer Liegenschaft bei "steuerverfangenen Immobilien" (entgeltlicher Erwerb nach dem 1.4.2002).
"Altfälle" (Erwerb vor dem 1.4.2002) werden ab 2016 mit 4,2% statt bisher 3,5% pauschal vom Veräußerungserlös besteuert.
Wenn seit dem 1.1.1988 eine Umwidmung in Bauland erfolgt ist, erhöht sich die Immobilienertragssteuer von bisher 15% auf 18% des Kaufpreises.
Nähere Infos unter
Immobilienertragssteuer
MIETRECHTSGESETZ
Das österreichische Mietrechtsgesetz MRG ist ein Gesetz zum Schutz der Mieter in Bezug auf zB Kündigungen, Miethöhe uvm.
Zu beachten ist, dass das Mietrechtsgesetz nicht für alle Mietobjekte anzuwenden ist; so gibt es zB Ausnahmen für Ein-/Zweifamilienhäuser, diese unterliegen dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch. ABGB
Weiters gibt es Teilausnahmen vom Mietrechtsgesetz wie zB für freifinanzierte Eigentumswohnungen die nach dem 2. Weltkrieg errichtet wurden; hier gilt im Wesentlichen nur der Kündigungsschutz, nicht aber die Einschränkungen bei der Mietzinshöhe.
EINKOMMENSTEUER / LOHNSTEUER
Steuerstufen ab 2024
Jahreseinkommen
0 bis € 12.816 pro Jahr - Steuerfrei
Über € 12.816 bis € 20.818 - 20 %
Über € 20.818 bis € 34.513 - 30 %
Über € 34.513 bis € 66.612 - 40 %
Über € 66.612 bis € 99.266 - 48 %
Über € 99.266 bis € 1 Mio. - 50 %
Über € 1 Million (befristet) - 55 %
Nähere Infos dazu:
Einkommensteuer
BRUTTO-/NETTO-RECHNER
VERMIETUNG